Vereinbarungen
der Wirtschaftsgemeinschaft Buschberghof
zur Pflege und Entwicklung des Lebensraumes für Pflanze, Tier und Mensch
Die Vereinbarungen gelten ab 1.7.1994
1. Name der Gemeinschaft
Die Unterzeichner dieser Vereinbarung bilden die Wirtschaftsgemeinschaft
Buschberghof zur Pflege und Entwicklung des Lebensraumes für Pflanze, Tier
und Mensch. Sitz der Gemeinschaft ist Fuhlenhagen, Krs. Hzgt. Lauenburg, Buschberghof.
2. Aufgaben und Ziele
a) Die Landwirte arbeiten auf dem Buschberghof auf der Grundlage des Koberwitzer
Impulses, wie er im Jahre 1924 von Rudolf Steiner gegeben worden ist. Die Hoffläche
umfaßt z. Zt. 101 ha, davon sind 86 ha landwirtschaftlich nutzbar. Die
Landwirte wollen durch Pflege des Bodens und seiner Fruchtbarkeit, der Luft-
und Wärmehülle der Erde und der Gewässer, der Pflanzen und der
Tiere einen Organismus schaffen, der Lebensgrundlage für den Menschen sein
kann.
b) Der Buschberghof kann mit seinen z. Zt. 86 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche
Lebensgrundlage für ca. 350 Menschen sein.
c) Diese Menschen bilden eine Gemeinschaft, deren Aufgabe es ist, Existenz-
und Entwicklungsbedingungen für lebens- und liebesfähige Menschen(leiber)
zu schaffen.
d) Die Gemeinschaft begründet sich freiwillig und auf gegenseitigem Vertrauen.
e) Sie ermöglicht im Zusammenwirken mit der Gemeinnützigen Landbauforschungsgesellschaft
(Bereitstellung von Grund und Boden) und der Landwirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaft
(Bewirtschaftung des Hofes) Sie gestaltet den Wirtschaftsprozeß der landwirtschaftlichen
Urproduktion, das ist die menschliche Lebensgrundlage im Ganzen. Sie unterstützt
die Gemeinnützige Landbauforschungsgesellschaft, den Hoforganismus Buschberghof
weiterzuentwickeln. Sie verantwortet die Weiterverarbeitung der Roherzeugnisse,
das ist die Erstellung von Lebensmitteln, für sich selbst und übernimmt
die deren Verteilung untereinander,
3. Durchführung
a) Die Bewirtschaftung durch die Landwirtschaftliche Arbeitsgemeinschaft
erfolgt unter Berücksichtigung natur- und geisteswissenschaftlicher Methoden,
wie sie im Koberwitzer Impuls von Rudolf Steiner begründet sind, mit dem
Ziel, den geschlossenen Hoforganismus Buschberghof zu entwickeln. Dabei soll
die Fruchtbarkeit des Hoforganismus soweit steigen, daß die Ernährungsbedürfnisse
von z. Zt. ca. 350 Menschen hinsichtlich Qualität und Vielfalt befriedigt
werden können, und dafür ein immer geringerer materieller Einsatz
notwendig ist. Zukäufe (landwirtschaftl. Betriebsmittel) sollen minimiert
werden und die landwirtschaftlichen Betriebsmittel sollen so weit wie möglich
im Betriebskreislauf entstehen.
b) Die Wirtschaftsgemeinschaft deckt die Kosten eines landwirtschaftlichen Wirtschaftsjahres.
Sie hat nicht die Absicht, Gewinne zu erzielen.
c) Die Wirtschaftsgemeinschaft verarbeitet, verteilt und verbraucht die Erzeugnisse
für sich selbst.
d) Die Mitglieder unterstützen sich in dem gemeinsamen Ziel und begründen
die Zusammenarbeit ausschließlich auf gegenseitigem Vertrauen.
4. Vertretungsverhältnisse
a) Es wird ein Gremium gebildet, das die notwendige gemeinsame Verwaltung
abwickelt. Es setzt sich aus Bevollmächtigten zusammen, die jährlich
neu bestimmt werden. (Ziel ist, daß diese Aufgabe im Laufe der Zeit von
jedermann wahrgenommen wird).
b) Die Vollmacht beschränkt sich auf die Organisation der Verarbeitung
und Verteilung der landwirtschaftlichen Produkte. Die Bevollmächtigten
dürfen keine persönliche Haftung der Mitglieder der Wirtschaftsgemeinschaft
begründen, sondern nur das Gemeinschaftsvermögen verpflichten. Sie
haben beim Abschluß von Rechtsgeschäften auf diese Beschränkung
hinzuweisen.
c) Es wird innerhalb des Gremiums ein Schatzmeister bestimmt, der die Kasse
der Gemeinschaft führt.
5. Finanzen
a) Die Gemeinschaft verpflichtet sich zu Beginn eines Wirtschaftsjahres,
den tätigen Landwirten die wirtschaftlichen Folgen ihrer Tätigkeit
aus freiem Willen abzunehmen.
b) Sie verpflichtet sich, der Gemeinnützigen Landbauforschungsgesellschaft
mindestens 1% des Jahresetats der Wirtschaftsgemeinschaft zur Entwicklung des
Hoforganismus Buschberghof als Spende zur Verfügung zu stellen. Der Schatzmeister
nimmt diese Beiträge treuhänderisch entgegen und leitet sie an die
Gemeinnützige Landbauforschungsgesellschaft weiter.
c) Es werden von den Mitgliedern die jährlichen Kosten eines Wirtschaftsjahres
getragen.
d) Der Wirtschaftsetat der Gemeinschaft wird jährlich neu aufgestellt.
e) Der Beitrag zur Kostendeckung wird im Voraus entrichtet. Er kann in monatlichen,
viertel-, halbjährlichen oder Jahresraten entrichtet werden.
f) über die Beiträge und die Kosten der landwirtschaftlichen Produktion
und Verarbeitung wird am Ende eines Wirtschaftsjahres abgerechnet.
g) Die Höhe des Beitrages wird selbst eingeschätzt und richtet sich
nach dem Finanzbedarf des Hofes und nach dem wirtschaftlichen Leistungsvermögen
der Mitglieder.
h) Werden gleichwohl Überschüsse erzielt, werden diese der Gemeinnützigen
Landbauforschungsgesellschaft zweckgebunden für Investitionen in der Landwirtschaft
als Spende zur Verfügung gestellt, sofern die Mitglieder nicht einmütig
etwas anderes beschließen.
6. Ein- und Austritt
a) Der Eintritt und der Austritt sind jederzeit möglich, der Austritt
muß jedoch spätestens drei Monate vor Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres
bekundet werden. Die eingegangenen finanziellen Verpflichtungen sind dagegen
nur zum Ende eines Wirtschaftsjahres abzulösen.
b) Ein- und Austritt sind gegenüber einem Bevollmächtigten zu bekunden.
7. Gremien, Treffen
a) Es wird jährlich eine Mitgliederversammlung abgehalten, die vom
Bevollmächtigtengremium einberufen wird. Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung
ist obligatorisch. Aufgabe der Mitgliederversammlung ist es:
- Über die Abrechnung des vergangenen Wirtschaftsjahres zu beschließen.
- Den Etat der Wirtschaftsgemeinschaft für das künftige Wirtschaftsjahr
festzustellen und zu beschließen.
- Über Form und Höhe der Beiträge zu beraten.
- Zu- und Abgänge der Gemeinschaft zu bestätigen.
- Die Kasse zu prüfen, den Schatzmeister zu entlasten und neu zu wählen.
- Die Bevollmächtigten neu zu wählen.
- Die tätigen Landwirte wirtschaftlich zu entlasten.
b) Es wird monatliche Treffen geben, um sich gegenseitig zu informieren, Fragen
der Landwirtschaft des Buschberghofes zu erörtern und Landarbeit leisten
zu können.